Wussten Sie schon, dass …
… Läuse nur maximal 55 Stunden ohne Blutmahlzeit überleben können?
Lexikon
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Wozu sind Eltern verpflichtet?
Eltern sind dazu verpflichtet, den Kopflausbefall ihres Kindes an die Leitung des Kindergartens oder der Schule zu melden, auch wenn sie mit der Behandlung des Befalls schon begonnen haben. Die Einrichtungen haben in der Regel Formblätter, die die Eltern ausfüllen, um eine sachgemäße Behandlung mit einem geeigneten Kopflausmittel zu bestätigen. Auch die erfolgte Untersuchung, wenn nur der Verdacht besteht, es könnte ein Kopflausbefall vorliegen, müssen die Eltern der Leitung des Kindergartens oder der Schule mitteilen. Sollte eine Zweitbehandlung notwendig sein oder die Läuse sich hartnäckig weiter in der Einrichtung aufhalten, empfiehlt das RKI einen Arzt aufzusuchen.
![Um die Verbreitung der Kopfläuse in einer Schulklasse oder Kindergartengruppe aufzuhalten, müssen alle Eltern gleichzeitig dagegen vorgehen. [Zeichnung] Um die Verbreitung der Kopfläuse in einer Schulklasse oder Kindergartengruppe aufzuhalten, müssen alle Eltern gleichzeitig dagegen vorgehen.](/images/content/laus_froh.jpg)
Den betroffenen Eltern muss klar sein, dass die Weitergabe der Information über den Kopflausbefall ihres Kindes nur dazu dient, die Verbreitung der kleinen Krabbler in der Schule oder dem Kindergarten zu stoppen. Nur wenn alle Betroffenen gleichermaßen intensiv und gründlich daran arbeiten, die Kopfläuse loszuwerden, lässt sich die Wiederansteckungskette unter den Kindern der Einrichtung unterbrechen. Die Reinfektion (= Wiederansteckung) ist der häufigste Grund dafür, dass Familien und Gemeinschaftseinrichtungen einen Lausbefall nicht in den Griff bekommen und nicht die scheinbare Wirkungslosigkeit der auf dem Markt befindlichen Kopflausmittel.
Die psychischen und physischen Belastungen, unter denen die Familien durch einen Kopflausbefall leiden, sind groß. Deshalb gilt es mit der erforderlichen Diskretion, aber auch Offenheit, die Plage gemeinsam loszuwerden.
Untersuchungen haben gezeigt, dass es für viele Eltern schwierig ist, einen Läusebefall zu erkennen. Einerseits wird der Befall zunächst oftmals nicht bemerkt, andererseits ist es für den Ungeübten schwierig zu entscheiden, ob am Haar ein Lausei oder evtl. eine Schuppe zu sehen ist. Hier kann die Leitung der Einrichtung, die das Kind besucht, helfen. Erzieherinnen sind darin oft sehr geübt einen Läusebefall zu erkennen. Scheuen Sie sich nicht, um Hilfe zu bitten. Unerkannte Läuseträger sind der Herd für eine endlose Läuseplage in Kindergarten oder Schule.
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