Sie stellen meist die Erstdiagnose. Den Eltern sollte bewusst sein, dass es für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung von Kopflausepidemien in der Gemeinschaftseinrichtung besonders wichtig ist, den Kopflausbefall rasch zu erkennen und zu behandeln. Sie sind zur Meldung eines Kopflausbefalls verpflichtet (laut Infektionsschutzgesetz, IfSG). siehe Infektionsschutzgesetz