Diese Liste enthält Mittel, die im Falle von öffentlich angeordneten Entwesungen von Seiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes angewendet oder empfohlen werden dürfen. Sie wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) herausgegeben und ist im § 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verankert. Die Wirksamkeitstests, die mit den gelisteten Mitteln durchgeführt werden, führt das Umweltbundesamt (UBA) durch. Aus traditionellen Gründen werden auf dieser Liste auch Kopflausmittel geführt. Allerdings sind Entwesungen im Rahmen des Kopflausbefalles niemals vorgesehen, schon gar keine öffentlich angeordneten. Das Robert Koch-Institut übernimmt die gelisteten Mittel in seine Empfehlungen zum Kopflausbefall auf.