Bei Medikamenten wird zwischen Arzneitmitteln und Medizinprodukten unterschieden. Arzneimittel durchlaufen einen aufwändigen Zulassungsprozess. Damit ist gewährleistet, dass Wirksamkeit, Verträglichkeit und pharmazeutische Qualität durch die zuständige Bundesoberbehörde geprüft sind. Die Institution, die dies überprüft ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). siehe Medizinprodukte; siehe OTC